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Stand: 31.08.2011
Beendete Zulassungen der letzten 24 Monate
Hinweis zur Aufbrauchsfrist:
Die landesgesetzlichen Regelungen sehen bezüglich der Verwendung von Pflanzenschutzmitteln eine einjährige Aufbrauchsfrist ab dem Ende der Abverkaufsfrist für die Anwender vor. Diese einjährige Aufbrauchsfrist kann jedoch nicht generell zur Anwendung kommen. Um das Risiko von Fehlanwendungen und daraus resultierenden Höchstwertüberschreitungen zu minimieren, wird von der AGES die Zulässigkeit einer allfälligen Aufbrauchsfrist im Auftrag der Länder geprüft und im Pflanzenschutzmittelregister in Form von zusätzlichen Hinweisen veröffentlicht.
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